Verkaufsprinzip im Einzelhandel, bei dem der Kunde die Ware ohne Mitwirkung des Verkaufspersonals aus dem ausgestellten Sortiment auswählt, entnimmt und zu den Kassenstellen transportiert. Die extremste Form ist der Automatenverkauf. Die Selbstbedienung steht im Gegensatz zur traditionellen Bedienung (Fremdbedienung) im Facheinzelhandel, bei der das Verkaufspersonal die Waren präsentiert, den Kunden berät sowie Rechnungsstellung und Verpacken der Ware übernimmt.
Selbstbedienungsgeschäfte sind z. B. Supermärkte, Selbstbedienungswarenhäuser (SB-Warenhäuser) und Verbrauchermärkte. In der Praxis herrscht oft die partielle Selbstbedienung vor. So können Teile des Sortiments (z. B. Frischwaren) in Fremdbedienung, andere in Selbstbedienung angeboten werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.