Wer dem Finanzamt gegenüber falsche oder unvollständige Angaben macht, die seine Steuererklärung wesentlich betreffen, wird bestraft. Wer später diese falschen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben berichtigt, geht straffrei aus. Dazu gehört auch, dass er die nicht abgeführten Steuern nachzahlt. Diese Selbstanzeige führt dann nicht zur Straffreiheit, wenn die richtigen Angaben erst nach Tätigwerden der Steuerbehörden gemacht werden oder ein Verfahren schon eingeleitet wurde.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.