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Steuerermäßigung | bpb.de

Steuerermäßigung Steuerbonus, haushaltsnahen Dienstleistungen

Abzug von der Steuerschuld, seit 2006 im Rahmen der Einkommensteuer bei haushaltsnahen Dienstleistungen möglich: Handwerkerleistungen für Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1 200 €, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 €, andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Pflege- und Betreuungsleistungen) 20 % der Aufwendungen, höchstens 4 000 €.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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