Bezeichnung für einen Tag, an dem die Aktienkurse erheblich sinken (Kurssturz, Börsenkrach). In der neueren Börsengeschichte z. B. der Freitag, der 13. 5. 1927, an dem infolge einer Änderung der Devisenbewirtschaftung (Verbot der Aufnahme neuer bzw. Verpflichtung zur Rückzahlung bestehender Auslandskredite) starke Kursverluste an den deutschen Börsen eintraten, gefolgt von einer anhaltenden Baisse. Im Oktober 1929 wurde an der New Yorker Börse eine mehrjährige Hausse (Kursanstieg) beendet und die Weltwirtschaftskrise eingeläutet. Dabei wird oft der 25. 10. 1929 als schwarzer Freitag bezeichnet, die größten Kursrückgänge des Dow-Jones-Aktienindex mit 12,8 % bzw. 11,7 % wurden aber am 24. und 29. 10. 1929 festgestellt. Als schwarzer Freitag gilt in Deutschland hauptsächlich der 10. 7. 1931, als die Reichsbank Schecks der angesehenen Darmstädter und Nationalbank nicht mehr einlöste, was schließlich dazu führte, dass am 13. 7. 1931 diese Großbank ihre Zahlungen einstellte und damit eine allgemeine Bankenkrise in Deutschland einleitete.
Am Montag, 19. 10. 1987, unterbrach ein Crash (der Dow-Jones-Index verlor fast 23 % seines Wertes) die bis dahin längste Hausse-Bewegung der Nachkriegsgeschichte. Bereits ein halbes Jahr nach diesem Ereignis hatten einige Börsen bereits wieder den Stand vor dem schwarzen Montag erreicht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.