Bezeichnung für Arbeitsleistungen, die erbracht werden, ohne dass der gesetzlichen Anmelde- und Steuerpflicht nachgekommen wird. Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann beim Schwarzarbeiter und beim Auftraggeber mit einer Geldbuße bis zu 300 000 € geahndet werden, wenn ihr Umfang erheblich ist und Gewinnsucht vorliegt. Nicht zur Schwarzarbeit zählen z. B. Arbeitsleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder der Selbsthilfe als Heimwerker (do it yourself).
Die Schwarzarbeit ist in den vergangenen Jahren in nahezu allen Industrieländern erheblich gestiegen. Besonders im handwerklich-gewerblichen Bereich und bei den Dienstleistungen liegt ein Schwerpunkt der Schwarzarbeit, wobei persönlich erbrachte Arbeitsleistungen wie Bauarbeiten und -renovierungen, Reparaturen, Schreibarbeiten, Nachhilfestunden oder Gartenarbeiten im Vordergrund stehen. Dem Staat und den Sozialversicherungsträgern gehen durch »schwarz« abgerechnete Arbeiten jährlich Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge in Milliardenhöhe verloren.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.