eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde (dies kann auch ein einfacher Zettel sein), in der er dem Gläubiger gegenüber eine Schuld bestätigt und die der Beweiserleichterung dient.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.