Einwilligungserklärung, mit der der Kunde der Übermittlung von Daten an die Schufa zustimmt. Sie enthält 1) die ausdrückliche Einwilligung des Kunden, dass das Kreditinstitut Daten über die Beratung, die Aufnahme und die vertragsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehungen an die Schufa weitergibt; 2) die Information an den Kunden, dass das Kreditinstitut nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen an die Schufa meldet und 3) die Befreiung des Kreditinstituts vom Bankgeheimnis, soweit Übermittlungen von Positiv- oder Negativmerkmalen erfolgen können.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.