eine Sonderveranstaltung des Handels, um Warenlager zu räumen. Mit der Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2004 wurden die strengen Regeln des UWG für den Winterschlussverkauf (12 Tage, beginnend am letzten Montag des Januar) und den Sommerschlussverkauf (12 Tage, beginnend am letzten Montag des Juli) abgeschafft. Aus Gründen der Tradition führen v. a. Textil- und Bekleidungshandel Schlussverkäufe fort. Verbraucher müssen beachten, dass der Händler einen Umtausch preisreduzierter, mängelfreier Ware beim Schlussverkauf meistens ausschließt. Allerdings muss der Händler für Mängel an der Ware einstehen, es sei denn, der Mangel war im Angebot angegeben und der Grund für den reduzierten Preis.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.