Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverband bei Tarifverhandlungen. Finden diese keine Verhandlungslösung, so wird i. d. R. ein unparteiischer Schlichter bemüht, einen Kompromiss zu finden. Der Schlichter wird von beiden Seiten akzeptiert und ist häufig eine Person des öffentlichen Lebens, z. B. ein ehemaliger Minister. Der Arbeitskampf (Streik und Aussperrung) erfolgt i. d. R. erst dann, wenn die Vermittlungsbemühungen des Schlichters gescheitert sind. Der Spruch des Schlichters ist für die Parteien aber nicht bindend.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.