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Scheinselbstständige | bpb.de

Scheinselbstständige

Erwerbstätige, die nach außen hin als Selbstständige auftreten, aber in der wirtschaftlichen Praxis abhängig beschäftigt sind: Arbeitgeber ersparen sich Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer sind häufig gezwungen, diese Position einzunehmen, um wirtschaftlich existieren zu können.

Bei der Beurteilung des Status wird auf den Einzelfall abgestellt und die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, das Risiko, die eigenständige Festlegung von Preisen beurteilt. Liegen solche Kriterien nicht vor, wird eine abhängige Beschäftigung vermutet, eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Auftraggeber (bzw. Arbeitgeber). Ein Beispiel: Der Scheinselbstständige ist nach Weisungen tätig und Teil der Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten