Jemand gleicht einem anderen den Schaden aus, der diesem entstanden ist. Diese Pflicht zum Schadensersatz kann sich ergeben aus einer Vertragsstörung (Beispiel: Hat der Vermieter die auch schriftlich zugesagte Wohnung nicht renoviert und ist sie damit nicht einzugsbereit, sodass der Mieter vorübergehend in einem Hotel wohnen muss, hat der Vermieter diese Mehrkosten gegenüber der Miete zu tragen), einem Vertrag (Beispiel: Eine Kfz-Kaskoversicherung ersetzt den Schaden, den deren Versicherungsnehmer an seinem Auto verursacht hat) oder aus einem Verschulden von Unternehmen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.