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Rürup-Rente | bpb.de

Rürup-Rente Basisrente

nach dem Sozialwissenschaftler Bert Rürup (* 1943) benannte Ergänzung zur staatlichen Rente. Die Rente wird auch Basisrente genannt, da sie als private Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler (die keine Pflicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung haben) konzipiert wurde.

Sie wurde 2005 eingeführt, ist kapitalgedeckt, entspricht in ihrer Leistung der staatlichen Rente und darf - trotz der privaten Finanzierung - nicht in einer Summe ausbezahlt werden. Die Beiträge können als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuer steuerlich geltend gemacht werden. Seit 2015 ist die Höchstgrenze an den Höchstbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Der Prozentsatz, der geltend gemacht werden kann, steigt von (2005) 60 % bis zum Jahr 2025 jährlich um 2 %. 2016 sind es 82 % (22 766 € für Alleinstehende, 45 532 € bei Verheirateten).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten