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Reklamation | bpb.de

Reklamation Reisevertragsgesetz

die Beschwerde des Verbrauchers gegen eine mangelhafte Ware oder unzureichende Dienstleistung und die Geltendmachung der Rechte aus der Interner Link: Gewährleistung (siehe dort).

Bei einem Gegenstand des täglichen Bedarfs (Nudeln, Kartoffeln) geht man direkt in das Geschäft; für diese mündliche Auseinandersetzung legt man sich vorher die Argumente zurecht; auch eine Frage nach dem Geschäftsführer kann Wunder wirken. Bei Gebrauchsgütern sollte eine schriftliche Beschwerde erfolgen; Briefe oder Faxe wirken sehr ernsthaft auf ein Unternehmen und lösen häufig eine nachhaltige Reaktion seitens der Geschäftsführung aus: Sie schreiben Briefe, legen Gutschriften bei, bieten Kulanz. In zahlreichen Fällen akzeptieren gerade größere Unternehmen bei offensichtlichen Fehlern die »Geld-zurück«-Forderung: Unternehmen möchten sich damit Zeit, Kosten und Ärger ersparen. Wichtig: Den Kassenbon immer aufheben, um das Kaufdatum nachzuweisen.

Bei Reisereklamationen regelt das Reisevertragsgesetz die rechtliche Position der Urlauber gegenüber Pauschal-Reiseveranstaltern; es legt genau fest, welche Ansprüche Pauschalurlauber bei Mängeln besitzen, unter welchen Umständen sie Schadensersatz verlangen und vom Vertrag zurücktreten können. Eine EU-Richtlinie ergänzt dieses Gesetz und erweitert es um einen Insolvenzschutz, d. h., es regelt auch die Rechtsposition des Kunden bei Insolvenz des Reiseveranstalters.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten