bargeldloses Zahlungsmittel im internationalen Reiseverkehr in Form von Schecks (Orderschecks) oder scheckähnlichen Urkunden. Die Kreditinstitute geben keine eigenen Reiseschecks aus, sondern verkaufen kommissionsweise fremde Reiseschecks. Sie werden im In- und Ausland von Kreditinstituten eingelöst und z. B. von Hotels, Restaurants oder Reisebüros in Zahlung genommen. Im Allgemeinen sind Reiseschecks unbegrenzt gültig.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.