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Rücklagen | bpb.de

Rücklagen Gewinnrücklagen, (gesetzliche Rücklage)., Kapitalrücklagen, offene Rücklagen, stille Rücklagen, (stille Reserven)

einbehaltene Gewinne, die nur in Kapitalgesellschaften unter diesem Begriff gebildet werden, berechnet als Überschuss des in einem Unternehmen insgesamt eingesetzten Eigenkapitals über das laut Gesellschaftsvertrag gezeichnete Eigenkapital zuzüglich Gewinnvortrag und Jahresüberschuss. Sie stellen Interner Link: Eigenkapital (siehe dort) dar und werden in der Interner Link: Bilanz (siehe dort) deshalb in diesem Bereich als Gewinnrücklagen ausgewiesen. Ein Teil dieser Rücklagen muss bei einer AG gebildet werden (gesetzliche Rücklage).

Daneben gibt es Kapitalrücklagen, die z. B. bei Ausgabe von Aktien (1 Mio.) als Differenz zwischen Kurswert (z. B. 20 €) und Nennwert der Aktie (5 €) gebildet werden (hier: 15 Mio. € Kapitalrücklage). Auch diese dem Unternehmen von außen zufließenden Beträge sind Teil des Eigenkapitals.

Gewinn- und Kapitalrücklagen werden auch als offene Rücklagen bezeichnet, da sie in der Bilanz ausgewiesen werden. Dem stehen stille Rücklagen (stille Reserven) gegenüber, die sich aus der Unterbewertung von Aktivposten und der Überbewertung von Passivposten in der Bilanz ergeben.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten