bei einer Kapitallebensversicherung diejenige Summe, die der Versicherte bei Kündigung des Versicherungsvertrags garantiert zurückerhält. Der Rückkaufswert erreicht manchmal erst nach zehn Jahren die Summe der eingezahlten Beiträge.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.