nach dem Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Arbeitsunterbrechungen bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden (mindestens 30 Minuten Pause) und bei mehr als neun Stunden (mindestens 45 Minuten Pause). Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen die Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.