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Risikolebensversicherung | bpb.de

Risikolebensversicherung

Form einer Interner Link: Lebensversicherung (siehe dort), bei der der Versicherer zahlt, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages stirbt. Sie wird deshalb auch als Todesfallversicherung bezeichnet. Das Geld kann der Deckung der Beerdigungskosten dienen, bei höheren Summen auch der Versorgung der Hinterbliebenen. Wenn man ein höheres Darlehen bei einer Bank aufnehmen möchte, verlangt die Bank meistens den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Aus dieser wird dann im Todesfall der noch offene Darlehensbetrag getilgt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten