Weiterveräußerung von bereits diskontierten Wechseln an die Zentralbank (z. B. Deutsche Bundesbank), wenn die Restlaufzeit der Wechsel maximal 90 Tage beträgt. Durch den Wechselankauf gewährt die Zentralbank für die Zeit vom Ankauf bis zur Fälligkeit des Wechsels der Bank einen kurzfristigen Kredit (Wechseldiskontkredit). Bei Fälligkeit legen die Geschäfts- oder die Zentralbank den Wechsel dem Bezogenen vor, der den Wechseldiskontkredit zurückzahlt, indem er seine im Wechsel dokumentierte Schuld begleicht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.