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Ratenkauf | bpb.de

Ratenkauf Teilzahlungs-, Abzahlungsgeschäften

Die Belastung durch monatliche Abzahlungen (Raten) auf lange Zeit wird in § 502 BGB geregelt. Danach ist bei Teilzahlungs- oder Abzahlungsgeschäften Folgendes zu beachten: 1) Sie müssen schriftlich abgeschlossen werden. 2) Der Vertrag muss den Barzahlungspreis, Teilzahlungspreis, die Höhe, Anzahl und Fälligkeit der Raten, den effektiven Jahreszins, die vereinbarte Kreditsicherung enthalten (z. B. Bürgschaft, Einbehaltung des Kfz-Briefs: Der Besitzer des Briefs gilt als Eigentümer des Autos). 3) Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Vertrag schriftlich widerrufen. Dazu muss der Kunde zusätzlich zum Kaufvertrag auch noch eine Belehrung unterschreiben, dass er auf dieses Rücktrittsrecht ausdrücklich hingewiesen wurde; erfolgt dies nicht, verlängert sich automatisch die Widerrufsfrist.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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