Versicherung zum Abdecken der Kosten eines Rechtsstreites. Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (Deckungssumme normalerweise 250 000 €): die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Anwalts, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten, Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss. Versicherer bieten Versicherungen einzeln oder kombiniert an als Verkehrs-, Privat-, Mieter-, Berufs- oder Gewerberechtsschutzversicherung.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.