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Rechtsgeschäft | bpb.de

Rechtsgeschäft einseitigen Rechtsgeschäft, zweiseitigen Rechtsgeschäft., Verträge

Genügt eine Willenserklärung für eine rechtliche Handlung, dann spricht man von einem einseitigen Rechtsgeschäft (z. B. Testament, Kündigung). Sind zwei Willenserklärungen zum Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts nötig, spricht man von einem zweiseitigen Rechtsgeschäft. Dazu zählen alle Verträge.

Verträge müssen von mindestens zwei Vertragspartnern abgeschlossen werden, deren Willenserklärungen übereinstimmen müssen. Beispiel: Bietet ein Verkäufer ein Produkt für 10 € an und der Käufer bestellt das Produkt zum Preis von 8 €, so ist kein Interner Link: Kaufvertrag (siehe dort) zustande gekommen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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