die nachträgliche, kritische Untersuchung von Sachverhalten durch Personen, die außerhalb des geprüften Bereichs stehen. Überprüft werden z. B. Unterlagen des betrieblichen Rechnungswesens auf ihre Ordnungs-, Gesetz- oder Zweckmäßigkeit sowie Richtigkeit. Interne Revision (Innenrevision) nennt man die Überprüfung durch Angehörige des eigenen Unternehmens, der Revisionsabteilung. Externe Revision (Audit) bedeutet Überprüfung durch Dritte, z. B. durch
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.