Rentenversicherung. Beitragszahler Rentner und durchschnittliche Rentenbezugsdauer
Rentenversicherung. Beitragszahler Rentner und durchschnittliche Rentenbezugsdauer
Rentenversicherung. Die durchschnittlichen monatlichen Zahlbeträge bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten
Rentenversicherung. Die durchschnittlichen monatlichen Zahlbeträge bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten
Die im Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelte gesetzliche Rentenversicherung (GRV) schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene durch Rentenzahlungen für die verschiedenen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherung für alle. Jeder kann ihr beitreten. Es gibt zwei Arten der Versicherten, die Pflichtversicherten und die freiwillig Versicherten. Pflichtversicherte sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung, sie kann weder mündlich noch schriftlich ausgeschlossen werden. Der Beitrag zur Rentenversicherung bemisst sich höchstens am Betrag der Beitragsbemessungsgrenze. Auch wer mehr verdient, bleibt anders als in der Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sinn der freiwilligen Versicherung ist es, jedem, der der Rentenversicherung nicht schon als Pflichtversicherter angehört, die Möglichkeit zu geben, für sich selbst eine ausreichende Versorgung aufzubauen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für viele die Überlegung oder Notwendigkeit, zur Absicherung im Alter private Altersvorsorge z. B. durch Vermögensanlage oder
Die Finanzierung der Rentenversicherung hat drei Grundlagen: die
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.