das Entgelt für geleistete Arbeit unter Berücksichtigung der Inflationsrate (Gegensatz: Nominallohn) und damit ein Maßstab für die Kaufkraft der Löhne und Gehälter. Lohnerhöhungen führen für die Arbeitnehmer nur zu einer Steigerung der Kaufkraft, wenn der Preisanstieg geringer ist als der gleichzeitige Anstieg der Güterpreise. Beträgt z. B. eine Lohnerhöhung 5 % und die Preise steigen im gleichen Zeitraum um 3 %, bedeutet das eine Reallohnsteigerung von 2 %.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.