Bestätigung der direkten Zahlung (Barzahlung) durch eine beweiskräftige Urkunde. Jeder Kunde hat Anspruch auf Ausstellung einer Quittung; auch Kassenbons und quittierte Rechnungen (»Betrag dankend erhalten« mit Unterschrift des Empfängers) gelten als Quittung.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.