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Quellensteuer | bpb.de

Quellensteuer

Bezeichnung für Steuern, die durch Steuerabzug am Ort der Entstehung der steuerpflichtigen Einkünfte erhoben werden. Nach diesem Abzugsverfahren »an der Quelle« werden in Deutschland Zinsen und Dividenden besteuert: Die Bank, der die Kapitalerträge zufließen, führt diese seit 2009 als Interner Link: Abgeltungsteuer (siehe dort) an das Finanzamt ab. Nach dem Prinzip der Quellenbesteuerung werden auch die Interner Link: Lohnsteuer (siehe dort) und die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer behandelt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten