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Personalrat | bpb.de

Personalrat Personalvertretungsgesetz

Arbeitnehmervertretung in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und anderer Einrichtungen des öffentlichen Dienstes; privatrechtlich geführte öffentliche Unternehmen (z. B. Verkehrs-GmbH einer Stadt) haben Betriebsräte. Das Personalvertretungsgesetz beschränkt sich ähnlich dem Betriebsverfassungsgesetz auf die Beteiligungsrechte bei sozialen und personellen Angelegenheiten.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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