durch die Rentenreform 2001 geschaffener Weg der betrieblichen Altersversorgung. Die Fonds werden durch Beiträge des Arbeitgebers finanziert. Die Arbeitnehmer erhalten einen unmittelbaren Anspruch auf Versorgungsleistungen gegenüber dem Fonds. Das in dem Pensionsfonds angesammelte Kapital kann relativ frei auf dem Kapitalmarkt investiert werden. Die Höhe der späteren Betriebsrente in Form der Versorgungsleistung des Pensionsfonds hängt damit auch von der erzielten Kapitalrendite ab. Der Ausfall der Versorgungsleistung bei Kapitalverlust wird dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber garantieren muss, dass im Versorgungsfall zumindest die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.