gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Information der Öffentlichkeit durch ein Unternehmen. Die gesetzliche Publizität besagt, dass bestimmte Informationen (z. B. Gründung, Gesellschafter, Kapitalverhältnisse) dem Handelsregister mitgeteilt werden müssen. Dieser Art von Publizität unterliegen alle Unternehmensformen. Rechnungslegungspublizität ist die Pflicht zur Bekanntgabe des Jahresabschlusses an Aufsichtsbehörden (z. B. Banken, an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und an Mitglieder, Aktionäre bzw. die Hauptversammlung. Des Weiteren besteht die Pflicht zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger, z. B. bei Aktiengesellschaften; Aktiengesellschaften sind gesetzlich zur Publizität bestimmter Informationen verpflichtet.
Die freiwillige Publizität vollzieht sich in Form von Zwischenberichten wie Quartals- oder Halbjahresberichten, Aktionärsbriefen, Presseinformationen, Werkszeitschriften und anderen Maßnahmen der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.