Soll ein Wertpapier an einer Börse zugelassen werden, so muss vor der Einführung in bestimmten großen Tageszeitungen (Börsenpflichtblättern) bzw. im Bundesanzeiger ein Prospekt veröffentlicht werden, der die Öffentlichkeit so eingehend wie möglich über das Wertpapier und über die ausgebende Gesellschaft unterrichtet. Der Prospekt muss alle für die Beurteilung des Wertpapiers wesentlichen Angaben enthalten, insbesondere Verwendungszweck und Nennbetrag der Emission, Kennzeichnung der Wertpapierurkunde, Vorzugsrechte, Zweck und Umfang der Gesellschaft, Kapitalhöhe und -zusammensetzung, Gewinnentwicklung der vergangenen fünf Jahre, letzte Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.