neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Teil des gegliederten Krankenversicherungssystems. Dabei fallen der PKV folgende Aufgaben zu: Übernahme des Versicherungsschutzes für solche Personen, die nicht gesetzlich versichert sind; bei Beihilfeberechtigten Versicherung der Leistungen, die nicht durch die
Kunden der PKV sind grundsätzlich freiwillig versichert. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Tarif der privaten Krankenkassen, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen, frühestens meistens erst zum Ablauf einer auf zwei Jahre vereinbarten Mindestvertragsdauer.
Mit der Gesundheitsreform von 2007 muss die PKV künftig ein Basispaket anbieten, das die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst (Basisversorgung). Außerdem sollen in der GKV versicherte Personen die Möglichkeit erhalten, ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln.
Die knapp 50 PKV-Unternehmen mit rund 8,5 Mio. Versicherten sind im PKV Verband der privaten Krankenversicherung e. V. zusammengeschlossen.
Anschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln; Telefon: 0221 99870; Internet: www.pkv.de.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.