vertragliche Vereinbarung zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen gleicher Produktions- oder Handelsstufe zur Festlegung von Einheits- oder Mindestpreisen für ihre Erzeugnisse (horizontale Preisbindung) und Bestimmung einheitlicher Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (z. B. Verkaufsrabatte im Rabattkartell). Preiskartelle sind in der Praxis immer wieder vor allem auf Oligopolmärkten mit wenigen größeren Anbietern wie in der Zementbranche anzutreffen gewesen. Die Bildung von Preiskartellen verstößt jedoch gegen das Kartellgesetz.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.