die unverbindliche Empfehlung des Herstellers an seine Abnehmer, bei der Weiterveräußerung seiner Erzeugnisse die von ihm vorgeschlagenen Preise zu verlangen. Preisempfehlungen sind nach dem Kartellgesetz grundsätzlich unzulässig, jedoch in Ausnahmefällen unter bestimmten Bedingungen gestattet. Damit die Preisempfehlung zulässig ist, darf sie nicht unter wirtschaftlichem Druck ausgeübt werden, es muss sich um
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.