eine verbotene Verhaltensweise marktbeherrschender Unternehmen oder Unternehmensgruppen zur Verdrängung von Mitwettbewerbern. Dazu zählt z. B. die Aufforderung an Lieferanten, anderen Unternehmen ungünstigere Bedingungen zu gewähren oder dem eigenen, marktbeherrschenden Unternehmen günstigere Konditionen, vor allem bessere Preise sowie Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, einzuräumen als der Konkurrenz.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.