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Preisangabe | bpb.de

Preisangabe Preisauszeichnung, Preisangabenverordnung, (Endpreise)., (Grundpreise).

die Kenntlichmachung des geforderten Preises für Waren oder Dienstleistungen durch den Anbieter. Gemäß Preisangabenverordnung gelten die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit. Demnach hat jeder, der Letztverbrauchern Waren und Dienstleistungen anbietet oder für sie öffentlich wirbt, die Preise anzugeben, die einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise). Der Großhandel zeichnet Nettopreise aus. Preisangaben pro Mengen- oder Volumeneinheit (z. B. Kilopreise, Literpreise) sind bei loser Ware und bei Fertigpackungen erforderlich (Grundpreise). Von einzelnen Ausnahmen abgesehen (Kunstgegenstände, Antiquitäten), sind vor allem der Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe zur Preisauszeichnung verpflichtet. Durch diese Vorschriften sollen den Verbrauchern Preisvergleiche erleichtert werden.2) Preise für Benzin müssen für den an die Tankstelle heranfahrenden Kraftfahrer deutlich lesbar sein. 3) Dienstleistungsbetriebe (Friseure, Schuhmacher, chemische Reinigungen) und Banken (z. B. Angabe des anfänglichen effektiven Jahreszinses bei Krediten) müssen im Geschäft und bei vorhandenen Schaufenstern auch dort Preisverzeichnisse anbringen. 4) Reisebüros und Versicherungsunternehmen müssen Preisverzeichnisse zur Einsicht bereithalten. 5) Gaststätten müssen neben dem Eingang ein Preisverzeichnis ihrer wesentlichen Leistungen (Gerichte, Getränke) anbringen; Gasthöfe, Hotels, Pensionen haben in jedem Gästezimmer ein Preisverzeichnis anzubringen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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