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politische Preisbildung | bpb.de

politische Preisbildung

der korrigierende Eingriff des Staates in die Preisbildung am Markt. Politische Preisbildung hat das Ziel, bestimmte Anbieter wie die Stahlproduzenten, die Werftindustrie oder die Landwirtschaft oder bestimmte Nachfrager wie bedürftige Haushalte und Personengruppen besserzustellen als bei freier Marktpreisbildung. Unterschieden wird zwischen indirekten Maßnahmen des Staates (Preislenkung) und direkten Eingriffen des Staates in die Preisbildung (Preisbindung).

Indirekte Maßnahmen des Staates zielen darauf ab, Angebot und Nachfrage zu beeinflussen, ohne die Preisbildung am Markt zu beeinträchtigen. Sie werden als marktkonforme Maßnahmen bezeichnet. Indirekte Maßnahmen der staatlichen Preisbeeinflussung sind z. B. die Erhebung von Einfuhrzöllen (sie sichern inländischen Herstellern einen höheren Preis), die Zahlung von Subventionen an bestimmte Wirtschaftszweige (z. B. Steinkohlenbergbau) oder die Exportförderung (z. B. Zahlung von Exportprämien oder Gewährung von Steuervergünstigungen für Unternehmen). Neben diesen Preismaßnahmen kann der Staat versuchen, mithilfe von Mengenmaßnahmen wie der Bevorratung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder der Festlegung von Einfuhrkontingenten die Preisbildung am Markt über die Angebots- und Nachfragemengen zu beeinflussen.

Direkte Eingriffe des Staates in die Preisbildung können z. B. durch die Festlegung von Interner Link: Höchstpreisen (siehe dort), von Interner Link: Mindestpreisen (siehe dort) oder durch einen staatlichen Interner Link: Preisstopp (siehe dort) erfolgen. Solche direkten Eingriffe des Staates in die Preisbildung werden auch als marktkonträre Eingriffe bezeichnet.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten