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Pfand | bpb.de

Pfand Pfandrecht

ein Vermögen in Form einer beweglichen Sache (wertvolle alte Münzen), das als Sicherheit für eine Forderung (Kredit) dient. Kann der Schuldner die Forderung (z. B. den Kredit) nicht zurückzahlen, dann hat der Gläubiger (Kreditgeber) ein Pfandrecht an den alten Münzen: Er kann das Pfand verwerten, d. h. öffentlich versteigern lassen und seinen Anspruch aus dem Erlös befriedigen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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