Bezeichnung für den Ankauf und Verkauf von Wertpapieren durch die Zentralbank am Geld- oder Kapitalmarkt. Der Handel kann dabei mit kurz- oder langlaufenden Wertpapieren und von der Zentralbank endgültig oder nur für eine bestimmte Frist erfolgen. Endgültige Offenmarktgeschäfte sind Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren durch die Zentralbank ohne eine Rücknahmevereinbarung. Werden die Wertpapiere dagegen von der Zentralbank nur für eine bestimmte Zeit angekauft und wird das verkaufende Kreditinstitut verpflichtet, diese wieder zurückzukaufen, liegt ein
Offenmarktgeschäfte der Zentralbank haben Auswirkungen auf die Geldmenge und die Kosten für Kredite in der Volkswirtschaft. Werden von der Zentralbank Wertpapiere am offenen Markt gekauft, ist eine Vergrößerung der Geldmenge in der Volkswirtschaft die Folge, da dem Bankensektor Zentralbankgeld zugeführt wird. Steht mehr Geld für die Kreditvergabe zur Verfügung, sinken tendenziell die Zinsen, die Kredite werden billiger. Der Verkauf von Wertpapieren seitens der Zentralbank verteuert dagegen Kredite und bewirkt eine Verringerung der Geldmenge.
Offenmarktpolitik wurde in der Vergangenheit von der Deutschen Bundesbank eingesetzt. Offenmarktgeschäfte bilden auch im Rahmen der geldpolitischen Mittel der Europäischen Zentralbank (EZB) einen Schwerpunkt. Dabei kann die Zentralbank bei manchen, im Tenderverfahren ausgeschriebenen Geschäften (Mengen- bzw. Zinstender) über die Konditionen (Laufzeit, Zinssatz und Zuteilungsvolumen) äußerst flexibel auf die jeweiligen liquiditätspolitischen Erfordernisse reagieren.
Folgende Offenmarktgeschäfte werden unterschieden:
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.