Personengesellschaft, die zwei oder mehr Gesellschafter errichten zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma. Jeder Gesellschafter wirkt grundsätzlich bei der Geschäftsführung und Vertretung mit. Jeder haftet unmittelbar, unbeschränkt mit Privat- und Geschäftsvermögen und solidarisch (ein Gesellschafter haftet für alle Geschäftsschulden). Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich; der Firmenname muss mindestens die Bezeichnung OHG enthalten. Rechtliche Grundlage ist v. a. das Handelsgesetzbuch.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.