Bankkonto mehrerer Personen (Gemeinschaftskonto), bei dem jedem Kontomitinhaber ein alleiniges, uneingeschränktes Verfügungsrecht über das Gesamtguthaben zusteht, unabhängig davon, aus wessen Mitteln das Guthaben begründet wurde. Die Kontoinhaber sind gegenüber dem Kreditinstitut Gesamtschuldner.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.