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Obligo | bpb.de

Obligo

andere Bezeichnung für Gewährleistung oder Verpflichtung; enthält ein Vertrag die Klausel »ohne Obligo«, dann will der Leistungsanbieter keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten