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öffentlicher Dienst | bpb.de

öffentlicher Dienst

alle Personen, die im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, also die Bediensteten von Bund, Ländern, Gemeinden und Körperschaften, Anstalten sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts; das sind Interner Link: Beamte (siehe dort), Angestellte und Arbeiter. Für sie gelten jeweils unterschiedliche tarif- und arbeitsrechtliche Regelungen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten