Unternehmen im alleinigen Eigentum oder unter maßgeblicher Beteiligung und Einflussnahme einer Gebietskörperschaft, z. B. Bundesbetriebe und Landesbetriebe, die auch als Staatsunternehmen bezeichnet werden, sowie kommunale Betriebe. Zu den öffentlichen Unternehmen gehörten früher bis zu ihrer
Öffentliche Unternehmen können einerseits organisiert sein als juristische Personen des öffentlichen Rechts wie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, kommunale Zweckverbände oder als Teile von Gebietskörperschaften wie städtische Verkehrsunternehmen (Regiebetriebe) oder andererseits als privatrechtliche Unternehmen (AG, GmbH, Genossenschaft) wie eine Stadtwerke AG.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.