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öffentliche Güter | bpb.de

öffentliche Güter

wirtschaftliche Güter, die bei der Nutzung durch eine Person gleichzeitig von einer anderen Person genutzt werden können (z. B. Straßenbeleuchtung, Feuerwerk). Von der Nutzung öffentlicher Güter können Einzelne nicht ausgeschlossen werden. Interner Link: Öffentliche Güter stellt vorwiegend der Staat bereit, ohne dafür in jedem Einzelfall ein besonderes Entgelt zu verlangen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten