die Einnahmen der Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden (Staatseinnahmen) sowie der Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung). Meist werden dazu nur die öffentlichen Abgaben wie Gebühren, Beiträge und als Haupteinnahmequelle Steuern gezählt. Zu den öffentlichen Einnahmen zählen aber auch Erwerbseinkünfte (z. B. Erlöse aus der Privatisierung öffentlicher Unternehmen) und die Einnahmen aus der Kreditaufnahme (öffentliche Schulden).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.