die Ausgaben der Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden (Staatsausgaben) sowie der Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung). Die öffentlichen Ausgaben lassen sich nach verschiedenen Merkmalen aufgliedern. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird zwischen Staatsverbrauch, Investitionen, Übertragungen und Zinsen unterschieden.
Der Interner Link: Staatsverbrauch umfasst Ausgaben für Personal und Käufe von Gütern, die für die Verwaltung nötig sind. Öffentliche Investitionen sind u. a. öffentliche Baumaßnahmen wie Schulen oder Straßen. Zu den Übertragungen zählen Finanzhilfen und Steuererleichterungen für Unternehmen (Subventionen) und Transferzahlungen an private Haushalte (z. B. Renten und Sozialleistungen). Die im Interner Link: Haushaltsplan (siehe dort) vorgenommene Unterteilung nach dem Ministerialprinzip zeigt an, von welchem Verwaltungsressort die öffentlichen Ausgaben getätigt werden, die nach dem Funktionalprinzip, für welche Zwecke die Gelder ausgegeben werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.
Fussnoten
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