Bezeichnung für einen Börsenauftrag, eine bestimmte Menge eines Wertpapiers zu kaufen oder zu verkaufen.
Anleger können in der Regel nicht direkt an einer Börse Aktien kaufen oder verkaufen. Sie müssen eine Order (Auftrag) bei einer Bank aufgeben. Aus der Order muss der Name des Auftraggebers, der Name des Wertpapiers, die Depotnummer, die Stückzahl und der Börsenplatz (z. B. Frankfurt), an dem gekauft werden soll, hervorgehen. Mit dem Aufkommen der Discount-Broker und des Telebankings werden zunehmend Orders auch per Internet, E-Mail oder Telefax aufgegeben.
Grundsätzlich wird eine Order limitiert oder unlimitiert erteilt. Limitiert ein Anleger seine Order, muss er beim Kaufauftrag einen maximalen Preis und beim Verkaufsauftrag einen Mindestpreis festlegen. Unlimitierte Kaufaufträge werden als billigst und unlimitierte Verkaufsaufträge als bestens bezeichnet. Das
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.