Urkunde, in der das Recht, nicht aber die Verpflichtung verbrieft ist, eine bestimmte Menge eines Basiswertes zu kaufen (Call, Kaufoptionsscheine) oder zu verkaufen (Put, Verkaufsoptionsscheine). Als Basiswerte kommen Aktien, Anleihen, Währungen und Rohstoffe infrage. Optionsscheine sind spekulative Anlageinstrumente.
Der Verkäufer eines Calls erwartet sinkende Kurse des Basiswertes, der Käufer dagegen steigende Kurse. Umgekehrt verhält es sich bei den Put-Optionsscheinen. Anstelle des Bezugs oder der Lieferung des Basiswertes bei Ausübung des Optionsrechts können die Emissionsbedingungen der Optionsscheine einen Barausgleich in Geld vorsehen. Dies geschieht regelmäßig dort, wo eine Übertragung des Basiswertes gar nicht möglich ist, z. B. bei einem Index. Bei einem Barausgleich wird der Differenzbetrag zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktwert des Basiswertes ermittelt und an den Optionsscheininhaber ausgezahlt.
Der Basispreis ist der im Voraus festgelegte Preis, zu dem man bei Ausübung des Optionsrechts den Basiswert kaufen bzw. verkaufen kann. Das Optionsverhältnis drückt aus, wie viele Einheiten des Basiswertes man als Inhaber des Optionsscheins durch Ausübung der Option kaufen (Call) bzw. verkaufen (Put) kann. Ist ein Barausgleich vorgesehen, so gibt das Optionsverhältnis an, wie viele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des Barausgleichs zugrunde zu legen sind. Ein Optionsverhältnis von 1 : 10 besagt, dass man zehn Optionsscheine braucht, um eine Einheit des Basiswertes zu dem festgelegten Basispreis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Das Optionsverhältnis beeinflusst entscheidend den Preis des Optionsscheins. Es gilt: Je höher das Optionsverhältnis, desto teurer der Optionsschein.
Der Käufer eines Call-Optionsscheins erwartet, dass während der Laufzeit des Optionsscheins der Preis des Basiswertes (z. B. einer Aktie) steigt. Tritt diese Marktentwicklung ein, gewinnt das Optionsrecht in der Regel an Wert, d. h., der Kurs des Scheins steigt überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes. Der Verkäufer eines Calls hofft, dass während der Laufzeit des Optionsscheins der Preis des Basiswertes fällt. Tritt diese Situation im Markt ein, wird der Verkäufer im Idealfall einen Gewinn realisieren.
Bewertungskriterien für Optionsscheine sind: 1) Innerer Wert, der sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Kurs des Basiswertes ergibt, wobei das Optionsverhältnis als Faktor (zum Beispiel 1 : 10 oder 0,1 bei einer Aktie für 10 Optionsscheine) zu berücksichtigen ist. 2) Die Prämie oder das Aufgeld (Agio) gibt bei einem Call-Optionsschein an, um wie viel teurer der Erwerb des Basiswertes durch Kauf und sofortige Ausübung des Optionsrechts zum Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Erwerb des Basiswertes ist. 3) Der Hebel eines Optionsscheins charakterisiert prinzipiell das Verhältnis von demjenigen Kapitalbetrag, der zum Kauf des entsprechenden Basiswertes aufgewendet werden müsste (Kurs des Basiswertes), und dem für den Kauf des Optionsscheins notwendigen Kapital (Kurs des Optionsscheins).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.