die Entlohnung eines Arbeitnehmers in der Regel unterhalb des jeweiligen Tariflohns, ohne dass er damit trotz Vollzeitbeschäftigung sein Existenzminimum sichern kann. Dem soll durch Interner Link: Mindestlöhne (siehe dort) oder Interner Link: Kombilöhne (siehe dort) entgegengewirkt werden. Wer trotz Erwerbstätigkeit mit seinen Einkommen unterhalb des Existenzminimums bleibt, hat Anspruch auf Aufstockung bis zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. 2014 gab es 1,3 Mio. sogenannte Aufstocker. Aufstocken bedeutet, dass auf Antrag das eigene Arbeitseinkommen durch Leistungen des Arbeitslosengelds II ergänzt werden kann.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.